Kündigung

Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln und eine Beratung beim Rechtsanwalt vereinbaren. Als Arbeitnehmer hat man in der Regel nur drei Wochen Zeit gegen eine Kündigung zu klagen. Für eine sofortige Zurückweisung z.B. wegen falscher Vollmacht sogar nur eine Woche.

Daher ist es wichtig so schnell wie möglich zu reagieren und keine Zeit zu verlieren.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung

Fristgemäße Kündigung

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen sich dagegen zu wehren.

Auch bei einer fristgemäßen Kündigung gelten die strengen Fristen zur Klage. Schnelles Handeln ist entscheidend. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie grundsätzlich nur drei Wochen Zeit.

Im Rahmen einer Erstberatung können wir Ihnen alle Möglichkeiten erklären und mit Ihnen besprechen welches Vorgehen in Ihrem Fall der beste Weg ist.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen beim gesamten Prozess zur Seite und unterstützen Sie.

Fristlose Kündigung

Schnelles Handeln ist entscheidend. Erfahren Sie hier wie wir Ihnen bei einer fristlosen Kündigung helfen können oder rufen Sie uns direkt an.