Fristlose Kündigung

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Wir als Kanzlei helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren.

Es ist von großer Bedeutung schnell zu handeln. Um sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren, haben Sie grundsätzlich nur drei Wochen Zeit.

Entscheidend ist daher, dass Sie schnell handeln, damit ein Anwalt prüfen kann, welche Möglichkeiten Sie haben. Ob eine Klage auch in Ihrem Fall der richtige Weg ist, besprechen wir mit Ihnen bei der Erstberatung.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung ist nur selten. In den meisten Fällen hängt eine Abfindung vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts ab.

Die Abfindungshöhe kann stark schwanken und ist letztlich insbesondere von zwei Aspekten geprägt: Der Anzahl Ihrer Beschäftigungsjahre und der Höhe Ihres Gehalts. In der Regel lässt sich sagen, je länger Sie beschäftigt waren und je mehr Sie verdient haben, desto höher wird Ihre Abfindung wahrscheinlich ausfallen. Letztendlich geht es hier jedoch um Verhandlungsgeschick.

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen bei den Verhandlungen zur Seite und unterstützen Sie im gesamten Prozess.