Kostenbeispiel Mietrecht
Um besser zu verstehen, wie sich die Kosten für einen Anwalt im Mietrecht zusammensetzen, haben wir im Folgenden eine Auflistung der Rechtsanwalts- und Prozesskosten, die Sie bei einer Eigenbedarfskündigung erwarten können, beispielhaft für Sie dargestellt.
Wir gehen von einem Streitwert von 10.800€ und einer Umsatzsteuer von 19% aus. Der Streitwert bei Ansprüchen aus Mietverhältnissen, mithin bei einer Eigenbedarfskündigung, berechnet sich gemäß § 41 GKG aus dem Jahresmietzins. Es kommt hierbei auf die monatliche Gesamtmiete an.
Zahlt man also pro Monat eine Kaltmiete von 900€ erhält man einen Streitwert von 10.800€ (12 Monate x 900€ Miete). Man benötigt den Streitwert, um sowohl die Rechtsanwaltsgebühren, wie auch die Verfahrensgebühren zu errechnen.
Es folgen nun drei mögliche Szenarien zu diesem Beispiel:
1. Außergerichtliche Gebühren
Würden wir hier nun nicht gerichtlich vorgehen, hätten wir folglich auch keine Gerichts- oder Verfahrenskosten und die Kosten würden sich allein auf die außergerichtlichen Gebühren beschränken.
Man rechnet hier lediglich die außergerichtlichen Gebühren zusammen.
Kostenbezeichnung | Höhe der Kosten |
Geschäftsgebühr | Zu einem Satz von 1,3*: 865,80€ |
Auslagen (pauschal) | 20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) | 168,30€ |
Gesamtkostenrisiko der außergerichtlichen | 1.054,10€ |
(*Satz richtet sich nach Kompliziertheit, aber nur bei der außergerichtlichen Gebühr
2. Gesamtgebühren ohne außergerichtliche Tätigkeit
Würden Sie sich allerdings an uns wenden und wir würden sofort gerichtlich vorgehen, ohne davor zu versuchen, ein außergerichtliches Ergebnis zu finden, gäbe es folglich keine außergerichtlichen Kosten.
Man rechnet hier:
Eigene Anwaltskosten + Fremde Anwaltskosten + Gerichtskosten = Gesamtkostenrisiko
Kostenbezeichnung | Höhe der Kosten |
Eigene Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie dafür bezahlen, dass Ihr eigener Anwalt Sie vertritt) |
|
Verfahrensgebühr | Zu einem Satz von 1,3: 865,80€ |
Terminsgebühr | Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslage (pauschal) | 20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) | 320,15€ |
Gesamtkosten für die eigenen Anwaltskosten
|
2.005,15€ |
Fremde Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie für den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen, falls Sie das Verfahren verlieren) |
|
Verfahrensgebühr | Zu einem Satz von 1,3: 865,80€ |
Terminsgebühr | Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslage (pauschal) | 20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) | 320,15€ |
Gesamtkosten für die fremden Anwaltskosten
|
2.005,15€ |
Gerichtskosten: |
|
Gerichtsverfahren KV | Zu einem Satz von 3,0: 885,00€ |
Gesamtkostenrisiko | 4.895,30€ |
3. Gesamtgebühren inklusive außergerichtliche Gebühren
Wenn Sie sich nun an uns wenden und wir zunächst außergerichtlich vorgehen und es dann trotz außergerichtlicher Anstrengungen zu einem Gerichtsverfahren kommt, zahlen Sie sowohl die Rechtsanwalts-, die Gerichts- und die Verfahrensgebühren, als auch die außergerichtlichen Gebühren.
Man rechnet also:
Außergerichtliche Kosten + Eigene Anwaltskosten + Fremde Gerichtskosten + Gerichtskosten
= Gesamtkosten
Zwar haben Sie hier mehr Kostenpunkte/Kostenposten, allerdings werden Ihnen die außergerichtlichen Kosten anteilig bei den „eigenen Anwaltskosten“ angerechnet.
Kostenbezeichnung |
Höhe der Kosten |
Außergerichtliche Kosten: |
|
Geschäftsgebühr |
Zu einem Satz von 1,3*: 865,80€ |
Auslagen (pauschal) |
20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) |
168,30€ |
Gesamtkosten der außergerichtlichen Kosten
|
1.054,10€ |
Eigenen Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie dafür bezahlen, dass Ihr eigener Anwalt Sie vertritt) |
|
Verfahrensgebühr |
Zu einem Satz von 1,3: 865,20€ |
Abzüglich anrechenbarer Teil (wird also abgezogen!) |
432,90€ |
Terminsgebühr |
Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslagen (pauschal) |
20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) |
237,90€ |
Gesamtkosten für die eigenen Anwaltskosten
|
1.490,00€ |
Fremde Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie für den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen, falls Sie das Verfahren verlieren) |
|
Verfahrensgebühr |
Zu einem Satz von 1,3: 865,80€ |
Terminsgebühr |
Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslage (pauschal) |
20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) |
320,15€ |
Gesamtkosten für die fremden Anwaltskosten
|
2.005,15€ |
Gerichtskosten: |
|
Gerichtsverfahren KV |
Zu einem Satz von 3,0: 885,00€ |
Gesamtkostenrisiko |
4.380,15€ |