Das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaften („WEG-Recht“) enthält einige wichtige Besonderheiten und Ausnahmen, deren Beachtung bei der Bearbeitung von Fällen in diesem Bereich von großer Wichtigkeit ist.
Unsere in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei wird Sie bei Bedarf u.a. bei folgenden Anliegen mit Rat und Tat unterstützen und sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch durchsetzen: