Erstberatung
Jedes Mandat beginnt mit einer Erstberatung des Mandanten durch einen Rechtsanwalt.
Eine Erstberatung ist ein erstes Gespräch, in welchem wir sowohl Sie als auch den Fall kennenlernen. Zunächst schildern Sie uns die Situation, falls Sie dies nicht bereits telefonisch getan haben. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die grundlegenden Probleme des Falles, welche Strategie bzw. Vorgehensweise für Sie die Vielversprechendste ist und was für mögliche Handlungsmöglichkeiten es für Sie gibt. Grundsätzlich wird also das allgemeine weitere Vorgehen mit Ihnen geplant.
Für Sie von besonderem Interesse ist, dass Sie im Zuge einer Erstberatung oftmals bereits so viele Informationen von uns erhalten, dass ein weiterer Rechtsstreit gegebenenfalls vermieden werden kann.
Überdies erhalten Sie von uns eine Einschätzung des Falles, sowie eine Übersicht über die Kosten die Ihnen wahrscheinlich entstehen werden.
Für Verbraucher belaufen sich die Kosten für die Erstberatung nach dem RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) auf bis zu 226,10€ inkl. MwSt. Beauftragen Sie uns jedoch in der gleichen Sache für eine weitere Tätigkeit, werden die Kosten der Erstberatung vollständig angerechnet.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihre Erstberatung.